Dieses Seminar wendet sich in erster Linie an Jägerinnen und Jäger, die von ihrer Kreisgruppe im jeweiligen Landesjagdverband dazu beauftragt werden sollen, als verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießständen tätig zu werden. Der durch das Seminar erbrachte Qualifizierungsnachweis (vgl. 27.4.1 WaffVwV) ist bundesweit gültig.
Waffenrechtliche Bestimmungen regeln die Pflichten verantwortlicher Aufsichtspersonen auf Schießstätten. Für angehende Schießstandaufsichten bietet die DEVA Seminare zur Wissensvermittlung für qualifizierte Aufsichtspersonen an, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Als Nachweis der Qualifikation erhalten die Teilnehmer(innen) zum Abschluss des Seminars neben einer Teilnahmebescheinigung umfassendes Infomaterial mit den notwendigen Gesetzestexten und praktischen Hinweise für Schießstandaufsichten.
Seminarinhalte:
- Waffenrechtliche Begriffe: Ausüben der tatsächlichen Gewalt, Erwerben, Überlassen etc.
- § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
- § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
- § 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)
- § 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
- § 10 AWaffV (Bestellung und Registrierung von Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)
- § 11 AWaffV (Pflichten der Aufsicht)
Die Seminare finden in der Regel in der DEVA-Geschäftsstelle in Altenbeken-Buke statt. Bei Teilnehmerzahlen von 20 bis 30 Personen bieten wir Interessenten an, das Seminar an einem Veranstaltungsort ihrer Wahl durchzuführen. Fordern SIe gerne ein Angebot an!
Dauer: | ca. 3 Unterrichtseinheiten |
Termine: | siehe Terminkalender |
Anmeldung: | 05255-7343 oder |
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Anmeldeformular für Berlin 2024