Aktueller Stand per 15.05.2023 - Schießstandsachverständigenkurs
Sehr geehrte Interessenten,
im Folgenden informieren wir über den aktuellen Stand.
Mit Datum 10.05.2023 ist aus dem Innenministerium NRW ein Erlass ergangen, der die Anwendung der Zulassungsvoraussetzungen für den Schießstandsachverständigen-Lehrgang wie folgt regelt:
a) Die Vorgaben des § 5 Abs. 3 hinsichtlich bestimmter praktischer Tätigkeiten oder des Besitzes eines gültigen Jagdscheines sind nicht relevant für die Teilnahme am Ausbildungslehrgang.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird erst im Rahmen des späteren Anerkennungsverfahrens relevant.
b) Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten „innerhalb … von drei Jahren einmal monatlich bzw. einmal jährlich“ ist im Sinne von Durchschnittswerten innerhalb des Bezugsrahmens von drei Jahren zu verstehen. Insbesondere bei der Ausübung von Aufsichtstätigkeiten muss ein striktes Monatsintervall nicht eingehalten werden, sondern es genügt, wenn diese Tätigkeit innerhalb von drei Jahren insgesamt 36x ausgeübt worden ist.
c) Die Ausübung der praktischen Tätigkeiten dürfen nur insofern gefordert werden, als diese aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse objektiv möglich waren. Soweit z.B. Schießstätten pandemiebedingt geschlossen waren und deshalb eine Aufsichtstätigkeit nicht durchgeführt werden konnte oder eine Teilnahme an Schießwettbewerben nicht realisiert werden konnte, ist eine Ausnahme von den Vorgaben des § 5 Abs. 3 SSV-AVO NRW zulässig.
Die Anwendungshinweise dieses Erlasses führen zu deutlichen Erleichterungen und Vereinfachungen bei der Zulassung potenzieller Lehrgangsteilnehmer.
Die Inhalte der "Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes NRW" (SSV-AVO NRW) finden Sie auf der Website www.recht.nrw.de unter folgendem Link:
Die Vorbereitungen für den diesjährigen Lehrgang werden nun auf Basis der oben genannten Regelungen fortgeführt. Der Lehrgang soll nunmehr im Herbst 2023 in drei Blöcken stattfinden; zwei Blöcke von einer Woche (Mo-Fr) und ein Block von 3 Tagen (Prüfung). Ein genauer Termin steht noch nicht fest, dieser wird demnächst bekannt gegeben. Genaue Angaben zu den Lehrgangsgebühren können wir derzeit noch nicht machen.
Gerne nehmen wir Sie in unsere Liste der Interessenten auf. Eine formelle Anmeldung und Zulassung kann nur erfolgen, wenn die Zulassungsvoraussetzung gemäß o.g. Verordnung erfüllt sind.
Weitere Informationen zum jeweils aktuellen Stand finden Sie hier! Wenn Sie interessiert sind, an einem Ausbildungslehrgang zum Schießstandsachverständigen teilzunehmen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hauptgeschäftsstelle unter Tel. 05255 7343 oder per eMail unter